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Gesundheitskurse in Berlin und Brandenburg - Atlas zur Prävention
Ein Verzeichnis über 200 Kursen zur Prävention in der Region
Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Ihnen eine Rehabilitation bewilligt werden kann:
- Die Rehabilitation ist aus medizinischen Gründen erforderlich, es liegt bei Ihnen eine Rehabilitationsbedürftigkeit vor.
- Sie sind rehabilitationsfähig und körperlich in der Lage, die Behandlungen während der medizinischen Rehabilitation durchführen zu können.
- Bei Ihnen besteht eine positive Rehabilitationsprognose.
- Die Ziele der Rehabilitation können in einem realistischen Zeitrahmen erreicht werden.
- Ihr Arzt hat festgestellt, dass bei Ihnen eine Rehabilitation erforderlich ist.
- Bei einer Leistung durch die Gesetzliche Rentenversicherung müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. müssen in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung sechs Kalendermonate die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet worden sein).
Wartezeiten zwischen einzelnen Rehabilitationsleistungen
Haben Sie bereits in der Vergangenheit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder vergleichbare Leistungen erhalten, so können Sie frühestens nach vier Jahren erneut eine Leistung in Anspruch nehmen.
Ausnahmen von der Vier-Jahres-Frist sind gesetzlich geregelt und machen die Leistungsträger nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit. Diese müssen Sie allerdings glaubhaft begründen, indem Sie Arztberichte oder ein Gutachten Ihres behandelnden Arztes vorlegen.
Dauer der Leistung
Der Leistungsumfang und die Art der Leistung wird vor Ort in der Rehabilitationseinrichtung bestimmt. Dies geschieht nach einer ausführlichen Eingangsuntersuchung. Sie erhalten zum Beginn Ihrer Rehabilitation entsprechend dem Rehabilitationsziel einen Behandlungsplan. Wird während der Dauer Ihres Behandlungszeitraumes sichtbar, dass das Ziel nicht erreicht werden kann, dann können Sie in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt eine Verlängerung beantragen.



