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Servicestellen für Rehabilitation

Im Jahr 2002 haben die Leistungsträger für Rehabilitation deutschlandweit flächendeckend gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation eingerichtet. Damit soll vermieden werden, dass der Versicherte nacheinander verschiedene Sozialversicherungsträger aufsuchen muss, um die Zuständigkeit für einen Versicherungsfall zu ermitteln.

Die Berater der Servicestellen informieren über alle in Betracht kommenden Leistungen zur Rehabilitation und klären, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist. Darüber hinaus helfen sie bei der Antragstellung.

Servicestellen in Berliner Bezirken

Servicestellen in Brandenburger Landkreisen